Wie soll neu gerechnet werden bei selbst genutzten Zweitwohnungen?
Region
Am 13.December 2025
Graubünden
Frühzeitige Grundsatzentscheide
Seit der Volksabstimmung vom 28. September 2025 steht fest, dass die Eigenmietwertbesteuerung abgeschafft wird und die Kantone als Kompensation auf Zweitliegenschaften eine besondere Liegenschaftssteuer einführen dürfen. Wann diese Änderungen in Kraft treten, entscheidet der Bundesrat. Die Regierung hat jedoch bereits jetzt Grundsatzentscheide getroffen. Sie will sich damit frühzeitig positionieren und Klarheit über das weitere Vorgehen schaffen.
Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung führt im Kanton bei Zweitliegenschaften zu geschätzten Mindereinnahmen von jährlich 40 Millionen Franken. Als Kompensation soll nach Ansicht der Regierung eine besondere kantonale Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbst genutzten Zweitliegenschaften eingeführt werden.