Regierung erhöht Vermögensfreibeträge in der Sozialhilfe
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz (ABzUG). Damit passt sie die Vermögensfreibeträge in der Sozialhilfe an die revidierten Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) an. Die Verordnungsrevision tritt per 1. Februar 2026 in Kraft.
Die geltenden Vermögensfreibeträge stammen aus dem Jahr 1989 und blieben während rund 35 Jahren unverändert. Angesichts der seither stark gestiegenen Lebenshaltungskosten bestand dringender Anpassungsbedarf. Der Landesindex der Konsumentenpreise ist seit Ende der 1980er Jahre um fast 50 Prozent gestiegen. Entsprechend werden die Vermögensfreibeträge um 50 Prozent erhöht.
Die Vermögensfreibeträge werden bei der Berechnung der Unterstützungsbedürftigkeit und der Bemessung der Unterstützung nicht angerechnet. Sie schaffen Handlungsspielraum bei unvorhergesehenen Ausgaben während des Sozialhilfebezugs und ermöglichen eine begrenzte eigenverantwortliche Vorsorge. Sie setzen Anreize, die eigene Situation aktiv zu verbessern. Daneben sind vor allem Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln besonders stark von der Teuerung betroffen. Die Anpassung der Freibeträge gemäss Teuerungsentwicklung stärkt damit die soziale Absicherung und trägt zu einer zeitgemässen Ausgestaltung der Sozialhilfe im Kanton Graubünden bei.

