Das Sattelmoor am Furner Berg. Foto: Anita Mazzetta
Prättigau, Region
28. Januar 2026
Prättigau
Das Bundesgericht hat entschieden
Der Bundesrat muss den Grenzverlauf der Moorlandschaft Furner Berg anpassen und darf dabei wichtige Moorflächen nicht aussen vor lassen. Dies verlangt das Bundesgericht.
Bei der genauen Abgrenzung der Moorlandschaft hat der Bundesrat 1996 seinen Ermessensspielraum überschritten. Indem er zentrale und charakteristische Elemente der Moorlandschaft ausgeklammert hat, so das Bundesgericht, hat er den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Schutz der Moorlandschaften verletzt.