Wer mitentscheidet, muss Folgen selber tragen
Am 27. September entscheidet das Bündner Volk über das Stimmrechtsalter 16. Nationalrat Roman Hug von der SVP ist dagegen. Nicht weil er Jugendliche für unreif hält, sondern weil die Vorlage aus seiner Sicht politische Rechte von der Volljährigkeit entkoppelt. Für ihn geht es um einen staatspolitischen Grundsatz.
Für Roman Hug ist die Altersgrenze eine Frage des Prinzips. Mit 18 Jahren komme «alles zusammen »: volle Handlungsfähigkeit, Dienstpflicht, Erwachsenenstrafrecht, Stimmrecht und Wählbarkeit. «Diese Gleichzeitigkeit hat einen Grund», sagt der SVP-Nationalrat. «Wer über das Leben anderer mitentscheidet, trägt die Folgen selber mit.» Die Vorlage löst diesen Zusammenhang auf: Mit 16 dürfte man abstimmen, aber erst mit 18 kandidieren. «Damit entsteht ein Recht, das nur zur Hälfte gilt.» Roman Hug will daraus ausdrücklich kein Urteil über die Reife Jugendlicher machen. «Ich argumentiere bewusst nicht so.» Er habe viele Jahre junge Berufsleute unterrichtet und begegne ihnen als Präsident der Bildungskommission des Nationalrates. «Über Reife stimmen wir am 27. September aber nicht ab.» Sein Fazit: «Wer mit dem Reifeargument kommt, macht es sich zu einfach und wird der Jugend nicht gerecht.» Rechte und Pflichten