CHWolf scheitert vor Bundesgericht
Der Verein CHWolf ist mit seinem Widerstand gegen die Regulierung mehrerer Wolfsrudel vor Bundesgericht gescheitert. Das Gericht bestätigte, dass die Organisation nicht zur Beschwerde gegen die Abschussbewilligungen berechtigt ist.
CHWolf hatte versucht, die Regulierung der Bündner Rudel Beverin und Lenzerhorn, des St.Galler Rudels Calfeisental sowie von vier Rudeln im Wallis zu verhindern. Nachdem der Bund die Abschüsse genehmigt hatte, gelangte der Verein ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses trat mangels Beschwerdeberechtigung nicht auf die Eingaben ein. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Für das Verbandsbeschwerderecht müssen Organisationen unter anderem gesamtschweizerisch tätig sein und die gesetzlichen Voraussetzungen seit mindestens zehn Jahren erfüllen. Nach Auffassung des Bundesgerichts konnte CHWolf dies nicht belegen: Zwischen 2014 und 2017 war der Verein ausschliesslich in der Deutschschweiz aktiv. Tätigkeiten in der Romandie oder im Tessin waren nicht nachgewiesen. CHWolf nahm das Urteil enttäuscht zur Kenntnis.