Kommission stimmt Finanzausgleich-Teilrevision zu
Die Kommission für Staatspolitik und Strategie (KSS) des Grossen Rates unterstützt die von der Regierung vorgeschlagene Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes ohne Änderungen.
Grundlage der Beratung war der zweite Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich der Bündner Gemeinden für die Jahre 2021 bis 2026. Die Vorlage wurde unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Kevin Brunold und in Anwesenheit von Regierungspräsident Martin Bühler, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, beraten. Nach Auffassung der KSS erfüllt der bestehende Finanzausgleich seine Aufgaben insgesamt zuverlässig. Das System berücksichtigt die unterschiedlichen finanziellen Voraussetzungen der Gemeinden angemessen und trägt zu ausgewogenen Rahmenbedingungen im Kanton bei. Entsprechend unterstützt die Kommission die vorgeschlagenen Anpassungen einstimmig. Vorgesehen sind gezielte Änderungen beim Gebirgs- und Schullastenausgleich. Gemeinden mit besonders hohen Schüleranteilen sollen künftig stärker berücksichtigt werden. Zusätzlich soll die Höhe der Siedlungen als weiterer Kostenfaktor in die Berechnung einfliessen. Damit sollen geografische und strukturelle Besonderheiten präziser abgebildet werden. Ebenfalls Zustimmung findet die Überarbeitung des individuellen Härteausgleichs für Gemeinden mit ausserordentlichen Belastungen. Trotz der positiven Beurteilung des heutigen Systems sieht die KSS mittelfristig Handlungsbedarf. Auslöser sind steuerpolitische Reformen auf Bundesebene, deren Auswirkungen derzeit noch nicht abschätzbar sind. Dazu gehören die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts mit möglichen Ersatzmodellen sowie die Einführung der Individualbesteuerung. Je nach Ausgestaltung könnten diese Änderungen die Einnahmen der Gemeinden beeinflussen und damit auch Auswirkungen auf den Finanzausgleich haben. Vor diesem Hintergrund erachtet die Kommission grundlegende Anpassungen am heutigen Berechnungsmodell als verfrüht. Insbesondere bei der Ermittlung des Ressourcenpotenzials der Gemeinden sieht sie derzeit keinen Anlass für Änderungen. Zunächst müssten die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen geklärt und deren finanzielle Folgen verlässlich beurteilt werden. Erst danach könne eine fundierte politische Diskussion über die künftige Ausrichtung des Finanzausgleichs geführt werden. Die KSS will deshalb vorerst am bestehenden System festhalten. Vorerst.