Graubünden, Region
29. August 2026
Graubünden
Proaktive Regulation des Wolfsbestandes 2026
Der Kanton Graubünden hat im Juli 2026 erste Gesuche zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Der Bund bewilligte die Gesuche per 1. September 2026 vollumfänglich. Die seit 2023 umgesetzte Praxis führt der Kanton fort. Je nach Entwicklung der Schadens- und Rudelsituation werden weitere Regulationsmassnahmen geprüft.
Die konsequente Umsetzung des Herdenschutzes und die seit 2023 umgesetzte proaktive Wolfsregulation tragen gemeinsam dazu bei, Konflikte zwischen Wolf und Nutztierhaltung zu begrenzen. Der Kanton wird deshalb auch in der bevorstehenden proaktiven Regulationsperiode (1.September 2026 bis 31.Januar 2027) an der bisherigen Praxis der proaktiven Regulation des Wolfsbestandes festhalten. Die proaktive Regulation ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die präventive Entnahme von Jungwölfen in Rudeln mit bestätigtem Nachwuchs, bevor erhebliche Schäden entstehen.